Website LogoWebsite Logo
DE
Kontakt

Maßnahmen zur Absaugung von Schweißrauch

Zur Absaugung von Schweißrauch fordert die TRGS 528:

In Abhängigkeit vom Schweißverfahren, der Art des Arbeitsplatzes (mobil/ortsveränderlich oder stationär/ortsgebunden) und der Größe der zu bearbeitenden Werkstücke sind nachfolgend aufgeführte lüftungstechnische Maßnahmen zur Erfassung von Gefahrstoffen im Entstehungsbereich geeignet:

1. Absaugbrenner oder Absaugung direkt am Brenner angebaut,

2. Schweißerschutzschilde und -schirme mit integrierter Absaugung,

3. Stationäre oder mobile Absauganlagen mit festen oder nachführbaren Erfassungselementen (geeignet für stationäre und mobile Arbeitsplätze)

Beispiele können der BGI 593, dem LV 42, der VDI/DVS 6005 und der VDI 2262, Blatt 4 entnommen werden.

Je näher an der Entstehungsstelle abgesaugt wird, desto effektiver ist die Erfassung der Gefahrstoffe. Hierbei ist zu beachten, dass die geforderte Schweißnahtgüte erreicht wird.

Luftrückführung

Abgesaugte Luft darf nur in den Arbeitsbereich zurückgeführt werden, wenn sie ausreichend gereinigt ist. Lufttechnische Anlagen mit Rückführung dürfen eingesetzt werden, wenn sie bauartgeprüft sind oder wenn durch Einzelmessungen die erforderliche Wirksamkeit überprüft wurde. Hinweise zum Frischluftanteil raumlufttechnischer Anlagen mit Luftrückführung enthält die BGR 121 „Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen“.

Weitere Informationen:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bAuA

VDMA zur Luftrückführung

Weitere Artikel in derselben Kategorie