Zur Absaugung von Schweißrauch fordert die TRGS 528:
In Abhängigkeit vom Schweißverfahren, der Art des Arbeitsplatzes (mobil/ortsveränderlich oder stationär/ortsgebunden) und der Größe der zu bearbeitenden Werkstücke sind nachfolgend aufgeführte lüftungstechnische Maßnahmen zur Erfassung von Gefahrstoffen im Entstehungsbereich geeignet:
1. Absaugbrenner oder Absaugung direkt am Brenner angebaut,
2. Schweißerschutzschilde und -schirme mit integrierter Absaugung,
Beispiele können der BGI 593, dem LV 42, der VDI/DVS 6005 und der VDI 2262, Blatt 4 entnommen werden.
Je näher an der Entstehungsstelle abgesaugt wird, desto effektiver ist die Erfassung der Gefahrstoffe. Hierbei ist zu beachten, dass die geforderte Schweißnahtgüte erreicht wird.
Luftrückführung
Abgesaugte Luft darf nur in den Arbeitsbereich zurückgeführt werden, wenn sie ausreichend gereinigt ist. Lufttechnische Anlagen mit Rückführung dürfen eingesetzt werden, wenn sie bauartgeprüft sind oder wenn durch Einzelmessungen die erforderliche Wirksamkeit überprüft wurde. Hinweise zum Frischluftanteil raumlufttechnischer Anlagen mit Luftrückführung enthält die BGR 121 „Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen“.
Weitere Informationen: