Website LogoWebsite Logo

Schutz der Schweißer: Empfehlungen der TRGS 528 und der Norm ISO EN 21904

Der Schutz der Gesundheit von Schweißern ist eine zentrale Aufgabe des Arbeitgebers. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe, insbesondere die TRGS 528 in Deutschland, sowie vergleichbare Regelwerke in Österreich (AUVA-Richtlinien) und der Schweiz (SUVA-Richtlinien), geben verbindliche Empfehlungen für die effektive Minimierung der Gefährdung durch Schweißrauch vor.

Folgende vier zentrale Anforderungen unterstützen Arbeitgeber bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen:

  • Der Schweißrauch ist möglichst nah an der Entstehungsquelle abzusaugen.
  • Die Abluft sollte nach draußen geführt werden, um eine Ansammlung schadstoffhaltiger Gase im Arbeitsbereich zu verhindern.
  • Bei Rohrleitungssystemen, die Staub aus unterschiedlichen Prozessen führen, wird eine horizontale Luftgeschwindigkeit von 12 bis 18 m/s empfohlen; bei reinen Schweißrauchleitungen mindestens 7 m/s, um Ablagerungen zu vermeiden.
  • Spezifische Mindestabsauggeschwindigkeiten in der Absaugzone sind einzuhalten: Für MIG/MAG-Brenner gelten die Werte der ISO EN 21904; für Absaugboxen, Absaugwände, Absaugarm- und Absaugtische 0,3 m/s.
  • Die Norm ISO EN 21904 spezifiziert die erforderlichen induzierten Absauggeschwindigkeiten zur Gewährleistung einer optimalen Schweißrauchabsaugung:
Schematische Darstellung der Berechnung der induzierten Geschwindigkeit gemäß der Norm ISO EN 21904

Um die Absaugzone herum wird eine annähernd kugelförmige Zone mit konstanter Geschwindigkeit ausgebildet; die Geschwindigkeit berechnet sich aus dem Volumenstrom (Q) und dem Abstand (L) zur Absaugdüse.

Hersteller müssen erforderliche Volumenströme und Drücke angeben, um eine induzierte Geschwindigkeit von 2,5 m/s oder 3,5 m/s (je nach Schweißstrom) sicherzustellen.

Diese Vorgaben helfen dabei, die richtigen Systeme auszuwählen und einen wirkungsvollen Schutz der Mitarbeiter sicherzustellen.

Weitere Artikel in derselben Kategorie