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Gesetzliche Regelungen für Arbeitsräume mit spezifischer Schweißrauchbelastung in Deutschland, Österreich und der Schweiz

In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Risiken im Zusammenhang mit Schweißrauch zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu minimieren. Das betrifft nicht nur Schweißer selbst, sondern auch alle Personen, die sich in der Nähe der Schweißraume befinden. Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann zu Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen wegen Gefährdung Dritter führen.

  1. Gesetzliche Vorgaben für Arbeitsräume mit spezifischer Schweißrauchbelastung
  2. In geschlossenen Arbeitsräumen, in denen Mitarbeiter tätig sind, gelten verbindliche Anforderungen an Lüftung und Luftreinhaltung.
  3. In allen Betrieben mit Schweißtätigkeiten ist die Installation von Belüftungs-, Absaug- oder Luftreinigungssystemen gesetzlich vorgeschrieben, um die Luftqualität zu erhalten (z.B. TRGS 528 in Deutschland, GKV in Österreich, SUVA-Richtlinien in der Schweiz).
  4. Diese Systeme müssen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit und Einhaltung festgelegter Luftgeschwindigkeiten kontrolliert werden, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
  5. Schweißrauch ist unmittelbar an der Entstehungsquelle mit möglichst hoher Effizienz abzusaugen, unter Berücksichtigung der Art und Menge der Schadstoffe sowie Luftbewegungen am Arbeitsplatz.
  6. Arbeitsplatzgrenzwerte für Staubkonzentrationen (alveolengängiger Staub) liegen typischerweise bei 1,25 mg/m³ (Deutschland), 2,5 mg/m³ (Österreich) oder 3 mg/m³ (Schweiz) im Mittel über eine 8-Stunden-Schicht.
  7. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu schulen, damit Schutzmaßnahmen korrekt angewendet werden und im Falle von Störungen an technischen Anlagen das richtige Vorgehen bekannt ist.
  • Effektiver Schutz der Beschäftigten

Die Sicherstellung der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten ist eine generelle Pflicht des Arbeitgebers (gemäß ArbSchG Deutschland, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz Österreich, Arbeitsschutzgesetz Schweiz). Dieser muss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, auch wenn sie über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen, um Gesundheitsrisiken bestmöglich zu vermeiden und die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern.

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