Exposition gegenüber Schweißrauch in Deutschland, Österreich und der Schweiz – Gesetzlicher Rahmen und Prävention
July 16, 2025
Etwa 250.000 bis 300.000 Beschäftigte arbeiten als Schweißer in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dabei sind schätzungsweise etwa zehnmal so viele Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz der Exposition gegenüber Schweißrauch ausgesetzt und stehen somit im Fokus erheblicher gesundheitlicher Gefahren.
1) Gesetzliche Grenzwerte für Schweißrauch
- Nationale Gesetzgebungen
Deutschland: Die TRGS 528 regelt die Grenzwerte für Schweißrauchpartikel. Aktuell liegt der Arbeitsplatzgrenzwert für alveolengängigen Staub (A-Staub) bei 1,25 mg/m³ als 8-Stunden-Weitungswert. Für krebserregende Stoffe wie Chrom (VI) gelten strengere Grenzwerte, z.B. 0,005 mg/m³.
Österreich: Die MAK- und TRK-Werte in der Grenzwerteverordnung setzen Arbeitsplatzgrenzwerte etwa bei 2,5 mg/m³ für Stäube. Für spezifische krebserregende Stoffe gelten ergänzende feinere Werte.
Schweiz: Die SUVA und weitere Sicherheitsstellen definieren Grenzwerte, meist analog zu den EU-Werten, mit einem alveolengängigen Staubgrenzwert um 3 mg/m³.
- Internationale Gesetzgebung
Der Internationale Krebsforschungsrat (IARC) hat Schweißrauch in Gruppe 1 als krebserregend eingestuft, auf dem gleichen Niveau wie Tabakrauch oder Asbest. Diese Einstufung ist derzeit keine bindende Gesetzgebung, jedoch strebt die Europäische Kommission an, Schweißrauch in die Liste der krebserregenden Stoffe der entsprechenden EU-Richtlinie (CMD) aufzunehmen. Diese Änderung muss noch validiert werden und wird voraussichtlich auch zu Anpassungen auf nationaler Ebene in Deutschland, Österreich und der Schweiz führen.
2) Maßnahmen zur Prävention
Zur Minimierung der Gefährdung müssen Unternehmen geeignete technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen umsetzen:
- Einsatz emissionsarmer Schweißverfahren
- Absaugung direkt an der Quelle des Schweißrauches
- Allgemeine Lüftung und Raumluftsysteme
- Schulungen und regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter
Behördliche Institutionen wie die DGUV (Deutschland), AUVA (Österreich) und SUVA (Schweiz) unterstützen mit umfangreichen Leitfäden, Empfehlungen und möglichen Förderungen.
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